Öl und Gasbrennwerttechnik
Seit dem 01.10.2015 dürfen laut der Energie Einsparverordnung (EnEV) sowie der EU weiten Ökodesignrichtline (ERP) in Wohngebäuden nur noch Wärmeerzeuger mit Brennwerttechnik im Öl- und Gas- Bereich eingebaut werden.
Unser Unternehmen empfiehlt jedoch schon seit mehreren Jahren den Einbau von Brennwertanlagen, da diese Anlagen die nicht endlosen fossilen Rohstoffe effizienter nutzen.
In Verbindung mit einem hydraulischen Abgleich, welcher bei einem Austausch immer zu empfehlen ist gibt es attraktive Zuschüsse durch die KFW.
Somit lohnt sich ein Austausch ihrer bestehenden Anlage gleich doppelt.
Über aktuelle Fördermöglichkeiten können Sie sich auf der Homepage der KFW informieren.